Aktualisierung der Schiedsrichterordnung

Im Zuge der Anpassung der Schiedsrichterordnung an aktuelle Strukturen von Faustball Deutschland wurden folgende Änderungen beschlossen und umgesetzt:

  1. Redaktionelle Überarbeitung
    Die Schiedsrichterordnung wurde in ihrer Gesamtheit redaktionell überarbeitet. Ziel war eine sprachliche Vereinheitlichung, bessere Verständlichkeit sowie die Korrektur formaler Unstimmigkeiten.
  2. Anpassung von Zuständigkeiten in Anlage 5 und Anlage 5.4
    Die Zuständigkeiten innerhalb der Anlage 5 sowie Punkt 5.4 wurden an aktuelle organisatorische Gegebenheiten angepasst. Dadurch sollen Abläufe klarer strukturiert und Zuständigkeiten eindeutiger geregelt werden.
  3. Gültigkeit der Schiedsrichterlizenzen
    Die Gültigkeit der Schiedsrichterlizenzen wurde auf 4 Jahre reduziert.
  4. Erhöhung der Altersgrenzen
    Die Altersgrenze für die aktive Tätigkeit als Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterin sowie für Lehrbeauftragte wurde angehoben. Die genauen Altersgrenzen sind in den jeweiligen Bestimmungen ausgewiesen.5.
  5. Anpassung und Neunummerierung der Anlagen
    Im Zuge der Überarbeitung wurden die Anlagen inhaltlich angepasst, aktualisiert und neu nummeriert. Dies dient der besseren Übersicht und der klareren Zuordnung einzelner Regelungskomplexe.6.
  6. Anpassung der Voraussetzungen für die Schiedsrichterausbildung
    Das Grundmodul ist künftig ausschließlich für die A- und B-Ausbildung sowie für die Fortbildung erforderlich. Für die Ausbildungsstufe C entfällt es als eigenständige Voraussetzung. Die Inhalte des Grundmoduls werden im Rahmen der C-Prüfung  abgefragt und somit integriert geprüft.

Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 01.06.2025 in Kraft.

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