Aktualisierung der Schiedsrichterordnung
Im Zuge der Anpassung der Schiedsrichterordnung an aktuelle Strukturen von Faustball Deutschland wurden folgende Änderungen beschlossen und umgesetzt:
- Redaktionelle Überarbeitung
Die Schiedsrichterordnung wurde in ihrer Gesamtheit redaktionell überarbeitet. Ziel war eine sprachliche Vereinheitlichung, bessere Verständlichkeit sowie die Korrektur formaler Unstimmigkeiten. - Anpassung von Zuständigkeiten in Anlage 5 und Anlage 5.4
Die Zuständigkeiten innerhalb der Anlage 5 sowie Punkt 5.4 wurden an aktuelle organisatorische Gegebenheiten angepasst. Dadurch sollen Abläufe klarer strukturiert und Zuständigkeiten eindeutiger geregelt werden. - Gültigkeit der Schiedsrichterlizenzen
Die Gültigkeit der Schiedsrichterlizenzen wurde auf 4 Jahre reduziert. - Erhöhung der Altersgrenzen
Die Altersgrenze für die aktive Tätigkeit als Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterin sowie für Lehrbeauftragte wurde angehoben. Die genauen Altersgrenzen sind in den jeweiligen Bestimmungen ausgewiesen.5. - Anpassung und Neunummerierung der Anlagen
Im Zuge der Überarbeitung wurden die Anlagen inhaltlich angepasst, aktualisiert und neu nummeriert. Dies dient der besseren Übersicht und der klareren Zuordnung einzelner Regelungskomplexe.6. - Anpassung der Voraussetzungen für die Schiedsrichterausbildung
Das Grundmodul ist künftig ausschließlich für die A- und B-Ausbildung sowie für die Fortbildung erforderlich. Für die Ausbildungsstufe C entfällt es als eigenständige Voraussetzung. Die Inhalte des Grundmoduls werden im Rahmen der C-Prüfung abgefragt und somit integriert geprüft.
Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 01.06.2025 in Kraft.