Beschlüsse des Sportausschusses zur Hallensaison 2024/2025

Verfasst am 12. Juni 2024
Allgemein Spielbetrieb

Der Sportausschuss informiert über aktuelle Beschlüsse, die alle zur kommenden Hallensaison 2024/2025 gültig werden. Alle Änderungen sind in der neuen Fassung der SpOF vom 11.06.2024 sowie in den Anlagen im Service-Bereich auf der Homepage von Faustball Deutschland zu finden.

Die Umsetzungsgruppe „Jugendfaustball“ hat in einem langen Prozess und unter der Beteiligung der U16-Trainer aus ganz Deutschland ein Pilotprojekt initiiert, in dem in der U16 männlich und weiblich länderübergreifend gespielt wird. Hierbei soll vor allem die Breite gestärkt und den Vereinen in Regionen mit weniger Mannschaften mehr Spieltage ermöglicht werden. Für die zahlenmäßig besser gestellten Regionen wird sich wenig ändern, außer dass man auch mal über die Landesgrenze zu anderen Vereinen fahren darf, immer unter der Berücksichtigung von möglichst wenig Fahrzeiten. Die Deutschen Meisterschaften finden mit jeweils 16 Mannschaften im Feld und 12 Mannschaften in der Halle statt. In der SpOF wird unter 4.4.5.1.1 ein zusätzlicher Hinweis auf das Pilotprojekt angefügt. Alles Weitere wird durch die Ausschreibung und die Informationen der Verantwortlichen geregelt.

Die Deutschen Meisterschaften der U12 in der Halle männlich und weiblich werden fester Bestandteil des Veranstaltungskalenders. In der SpOF wird unter 4.4.5.1.1 die bisherige Testphase durch eine dauerhafte DM ersetzt. Diese muss nicht zwingend gemeinsam an einem Ort durchgeführt werden. Alle Vereine mit einer ausreichenden Hallenkapazität sind aufgerufen, sich beim Koordinator Jugend zu bewerben.

Die Testphase der Einteilung in 3 anstelle 4 Regionalgruppen ist abgelaufen. In Abstimmung mit dem Länder- und Spielausschuss wird die SpOF an allen relevanten Punkten ab 4.4.5.2 dahingehend geändert, dass mit Beginn der Hallensaison 24/25 nur noch in 3 Regionalgruppen gespielt wird. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf eine Verlängerung der Testphase verzichtet. Sollten es im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse geben kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden.

Zum Thema Spielgemeinschaften 4.3.6.1.5 ff. gibt es folgende Änderungen und Ergänzungen:

  1. Keine der beteiligten Mannschaften einer Spielgemeinschaft hat die Berechtigung auf Anerkennung des Nachweises für Jugendarbeit für Bundesligisten. Damit soll dem ursprünglichen Gedanken von Spielgemeinschaften Rechnung getragen werden und die Vereine zu eigenständiger Jugendarbeit motiviert werden. Die Spof wird unter 4.3.6.1.5.1 und 4.4.5.6.3 dahingehend ergänzt.
  2. Eine weibliche Spielerin darf auch dann in einer Spielgemeinschaft spielen, wenn es in ihrem Verein eine männliche Mannschaft in ihrer Altersklasse gibt. Als Begründung wird angeführt, dass im Jugendalter auf die persönlichen Bedürfnisse der Mädchen Rücksicht genommen werden soll und sie mit gleichgeschlechtlichen Spielerinnen spielen dürfen. Die Spof wird unter 4.3.6.1.5.1 dahingehend ergänzt.
  3. In Abstimmung mit dem Länderausschuss wird folgender Text unter 4.3.6.1.5.2 aufgenommen: „Lehnen ein oder mehrere der beteiligten Landesturnverbände die beantragte Spielgemeinschaft ab, so darf der Spielausschuss die Spielgemeinschaft nur genehmigen, wenn die Voraussetzungen gem. Ziffer 4.3.6.1.5.1 in Verbindung mit dem Ehrenkodex des Antragsformulars unzweifelhaft vorliegen.“
  4. Die endgültige Entscheidung bei Spielgemeinschaften auf Bundesebene wird beim Spielausschuss belassen, da es nach Antragstellung bereits eine Abstimmung des Spielausschusses mit den beteiligten Landesturnverbänden gibt und eine neutrale Instanz (Spielausschuss) dann darüber entscheiden soll, siehe 4.3.6.1.5.2.

In der Anlage 3 der Finanz- und Gebührenordnung der SpOF werden unter Punkt 4.5.2 die persönlichen Geldstrafen bei gelben (25€), gelb-roten (25€) und roten Karten (50€) komplett gestrichen, da diese als nicht notwendig und zielführend angesehen werden. Unter 4.13 bleibt das „Fehlen des Faustball Deutschland Abzeichens auf dem Trikot-Oberarm (10€)“ vorerst gestrichen.

Auch wenn die Nutzung des neuen Logos derzeit nicht verpflichtend ist, wäre es wünschenswert, es bei Neuanfertigung von Trikots bereits einzusetzen. Das neue Logo kann unter folgendem Link geladen werden: https://do.faustball.de/logo-download

Das Logo ist derzeit ausschließlich für das Trikot-Branding freigegeben. Bitte beachtet die Anweisungen aus dem Style-Guide auf den Seiten 8-9. Sobald der Style-Guide und die Nutzungsrichtlinien komplettiert sind, soll das neue Logo durch die Vereine auch breit genutzt werden können. Bis dahin ist jede andere Nutzung als das Trikot-Branding bitte noch durch Faustball Deutschland freizugeben. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Hier findet ihr die zur Hallensaison 2024/2525 gültige überarbeitete Fassung der
Spielordnung Faustball (SpOF) – Stand 11.06.2024

die Anlage 2: Rahmendaten für alle Faustball-Altersklassen – Stand 11.06.2024

die Anlage 3: Finanz- und Gebührenordnung – Stand 11.06.2024

die Anlage 4: Rechts- und Verfahrensordnung – Stand 11.06.2024

die Anlage 5: DFBL Schiedsrichterordnung – Stand 11.06.2024

digitales Antragsformular für Spielgemeinschaften (Anlage 6)

Oder komplett unter diesem Link:Downloads Spielbetrieb | faustball.de (faustball-liga.de)

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