Es bleibt dabei: DM ohne Eibach – Stammheim steigt auch ab
Stammheim (DFBL/bec). Das Präsidium der Deutschen Faustball-Liga hat die Gnadenanträge des TV Eibach sowie des TV Stammheim abgelehnt. Damit bleibt es dabei: Nachdem Eibach zum letzten Saisonspiel in Stammheim nach vorheriger Absprache nicht angetreten ist, werden beiden Teams die in dieser Saison errungenen Punkte abgezogen. Eibach verliert damit auch die sichere Qualifikation für die DM-Endrunde Anfang März.
„Wir haben in der Diskussion absolut keinen tragfähigen Ausweg finden können, der innerhalb des Regelwerks gangbar wäre“, erklärte DFBL-Präsident Ulrich Meiners nach einer Telefonkonferenz am Montagabend.
Die DFBL musste in diesem konkreten Fall die Regelung 6.2.5.2 der Spielordnung Faustball (SpOF) anwenden:
„Eine Mannschaft, die bei Spielrunden (Ziffer 4.4.2.2) zu allen angesetzten Spielen eines Spieltages nicht oder nicht spielfähig antritt, verliert ihre Teilnahmeberechtigung an den weiteren Spielen und steigt in die nächst niedrigere Leistungsklasse ab. Sämtliche bis dahin ausgetragenen Spiele dieser Mannschaft werden nicht gewertet.“
Präsident Meiners betonte: „Mit jeder anderen Entscheidung würde die DFBL einen Präzedenzfall schaffen, der in der Zukunft einer Beliebigkeit der Teilnahme an verbindlich angesetzten Punktspielen Tor und Tür öffnete. Gäben wir an dieser Stelle den Gnadengesuchen statt, handelten wir entgegen der Spielordnung Faustball. Diese Spielordnung ist von uns Faustballerinnen und Faustballern entworfen und beschlossen und damit für alle Mannschaften bindend. Deshalb gibt es aus unserer Sicht auch nach Abwägung aller Argumente keinen Spielraum in diesem Punkt.“
Tannheim rückt nach
Der freie DM-Platz der Süd-Bundesliga geht damit an den Viertplatzierten SV Tannheim. Ironie des Schicksals: Tannheim war im Vorjahr Ausrichter der DM, konnte selbst aber nicht daran teilnehmen, weil das Team am letzten Spieltag aufgrund einer Eibacher Niederlage abgestiegen war.
Weitere Auswirkungen in punkto Auf- und Abstiege werden in Kürze bekanntgegeben.
Anmerkung: Der TV Stammheim hat nach Veröffentlichung dieses Artikels darauf hingewiesen, dass der Verein kein Gnadengesuch abgegeben hat, sondern eine Stellungnahme zum Geschehen. Das ist korrekt. Zudem gilt für beide Vereine nach Zustellung der Ordnungsmaßnahme natürlich noch eine Einspruchsfrist.
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