Einspruch gegen Urteil des Schiedsgerichts

Verfasst am 16. Juni 2022
1. Bundesliga Süd Männer Rechte Spalte

Waibstadt (DFBL/jv). Das Präsidium der Deutschen Faustball-Liga legt Widerspruch gegen das jüngst gefällte Schiedsgerichtsurteil in Sachen Schweinfurt-Oberndorf ein.

Am 5. Juni hat ein Schiedsgericht über die Wertung des Männer-Bundesligaspieles zwischen TV 1865 Waibstadt und TV SW-Oberndorf entschieden. Wegen Einsatzes des Spielers Robin Treuheit war das Spiel von der Staffelleitung für den TV Oberndorf als verloren gewertet. Hiergegen hatte der TV Oberndorf fristgerecht Einspruch eingelegt.

Das Schiedsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2022 ausgeführt, dass das nach umfangreichen Vorarbeiten und einer erfolgreicher Pilotierung eingeführte Wettkampfsystem www.faustball.com ohne umständlichen „Papierkrieg“ schnell und überprüfbar über die relevanten Fragen der Spielberechtigung informiert.

An dem besagten Spieltag hat das Wettkampfsystem für den Spieler Robin Treuheit keine DFBL-Spielberechtigung ausgewiesen. Das Urteil in erster Instanz geht allerdings davon aus, dass eine Mailnachricht des ASV Veitsbronn an den TV Schweinfurt-Oberndorf vom 10. Oktober 2021 für eine DFBL-Spielberechtigung ausnahmeweise herangezogen werden kann.

In einer außerordentlichen Sitzung hat sich das DFBL-Präsidium am 13. Juni 2022 auf Antrag mehrerer Präsidiumsmitglieder mit dem Urteil beschäftigt und mehrheitlich entschieden Widerspruch gegen das Urteil einzulegen.

Eine Berufung gegen das Urteil ist grundsätzlich zulässig. Inhaltlich geht es um die Frage, wie die §§ 4.3.3.4.1 bis 4.3.3.4.3 ausgelegt werden müssen. In Ziffer 4.3.3.4.1 ist festgelegt, dass die Start- und Spielberechtigung gemäß Faustball-Wettkampfsystem (www.faustball.com) nachgewiesen werden muss. Für alle dazu notwendigen, digitalen Eintragungen in das Faustball-Wettkampfsystem ist der zuständige Verein verantwortlich. Insbesondere geht es um die Frage, ob das Faustball-Wettkampfsystem (www.faustball.com) das System der Spielberechtigungsprüfung über Startpässe vollständig abgelöst hat und somit das einzige Instrument ist, um die Start- und Spielberechtigung zu prüfen oder ob auch andere materiell-rechtliche Überlegungen zu einer Startberechtigung führen können.

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