Beschlüsse des Sportausschusses zur Feldsaison 2024

Verfasst am 24. Februar 2024
Allgemein Spielbetrieb

Neue SpOF zum 24.02.2024 • Beschlüsse des Sportausschusses zur Feld-Saison 2024

(on/tw) In den vergangenen Monaten sind verschiedene Anträge beim Sportausschuss eingegangen. Über die Beschlüsse, die alle zur kommenden Feldsaison 2024 Anwendung finden, informiert der Vorsitzende des Sportausschusses, Olaf Neuenfeld:

Als Vorsitzender des Sportausschusses und Bundestrainer der Männer möchte ich vorweg ein paar Worte in eigener Sache an alle Faustball spielenden Menschen richten. Ich nehme vermehrt wahr, dass es immer weniger miteinander gibt und jeder nur darauf bedacht ist, seinen eigenen Vorteil zu sehen.

Es wird versucht, nicht eindeutige Formulierungen in der Spielordnung Faustball (SpOF) ausnutzen oder es werden sogar in einer laufenden Saison auf Länderebene eigenmächtig die Regeln geändert.

Uns ist bewusst, dass die SpOF dringend einer kompletten Überarbeitung bedarf. Das braucht aber noch etwas Zeit und soll bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Die letzte Überarbeitung vor einem Jahr hat mehr Unstimmigkeiten als Klarheit gebracht. Hier ist vieles durcheinander geraten. Wir würden uns freuen, wenn nicht jeder darauf bedacht ist, das kleinste Schlupfloch zu seinem Vorteil auszunutzen, sondern das Große und Ganze, nämlich den Faustball an sich und den fairen Wettbewerb sieht.

Wir sprechen immer so gerne von der großen „Faustball Familie“. Aber sind wir das wirklich? Ich appelliere an euch alle, dass wir wieder mehr aufeinander zugehen, mehr miteinander als übereinander sprechen und uns an alle Regeln halten, auch wenn man sie vielleicht nicht gut findet. Dann kann jeder einen Antrag zur Änderung an den Sportausschuss stellen. So funktioniert Demokratie! Lasst uns mal die Vereins- und Verbandsbrillen abnehmen und schauen, was für den Faustballsport das Beste ist. Nur dann werden wir auch in Zukunft noch unseren geliebten Sport betreiben können.

Dazu benötigen wir jeden einzelnen und ich möchte mein persönliches Statement mit einem Aufruf beenden: Helft alle mit bei Faustball Deutschland! Es werden in allen Bereichen Mitarbeiter benötigt. Meckern ist leicht, mitmachen ist besser! Wenn viele helfen, haben alle nur eine kleine Aufgabe, aber die Wirkung ist umso größer. Meldet euch bei Stephanie Thomas oder Torsten Woitag vom Vorstand oder auch gerne direkt bei mir, wenn ihr Interesse habt, die Zukunft des Faustballs mitzugestalten.

Lasst uns wieder zu unseren Faustball-Werten wie Respekt und Fairness zurückkehren. Das wäre mein Wunsch für das Jahr 2024.

Olaf Neuenfeld
Vorsitzender Sportausschuss

 

Nun zu den aktuellen Beschlüssen des Sportausschusses:

Das Spielen in 2 Mannschaften an einem Tag wurde in der Feldsaison 2023 erstmalig erlaubt. Die Regel 4.3.3.5.1 wurde jetzt dahingehend geändert, dass es zukünftig nur noch Jugendlichen erlaubt ist, an einem Tag in 2 Mannschaften im Jugendbereich zu spielen, um hier u.a. bei weiten Entfernungen eine Komprimierung der Spieltage zu ermöglichen. Dabei ist die Anzahl der Spiele auf insgesamt 5 begrenzt. Der für Jugendliche bisher erlaubte zusätzliche Einsatz bei Erwachsenen am gleichen Tag wurde aufgrund der Fürsorgepflicht wieder rückgängig gemacht. Ebenfalls ist es Erwachsenen grundsätzlich nicht mehr erlaubt, an einem Tag in 2 Mannschaften zu spielen, da hier kein Vorteil gesehen wird und es zu viele Konstellationen und Ausnahmen gibt, die eine eindeutige Regelung und Darstellung nicht zulassen.

In dem Punkt 4.3.5.2.1 wurde bisher im Zusammenhang mit einem Vereinswechsel bei gleichzeitigem Wohnortwechsel auf die DTB-Wettkampfordnung verwiesen und dort erlaubt. Dieser Satz wurde ersatzlos gestrichen und die Sperre von 3 Monaten greift wie bei allen anderen Vereinswechseln auch.

Die Regel 4.3.6.1.5 Spielgemeinschaften hat in letzter Zeit für viel Gesprächsbedarf gesorgt. Jetzt wurde diese in Kooperation mit dem Länderausschuss neu formuliert. Grundsätzlich sind Spielgemeinschaften in allen Alters- und Spielklassen und in allen Landesturnverbänden erlaubt. Neu ist die Antragsstellung, die über ein Formular http://antrag.faustball.de/spielgemeinschaft als Anlage 6 der SpOF geregelt wird. Beabsichtigt die Spielgemeinschaft ausschließlich an Spielen zur höchsten Landesebene teilzunehmen, entscheiden der Landesverband oder die Landesverbände gemeinsam, denen die Vereine, die die Spielgemeinschaft bilden wollen, angehören. Einspruchsinstanz ist in diesem Fall der Spielausschuss. Wenn die Spielgemeinschaft über die Landesebene hinaus an weiterführenden Spielen auf Bundes-Ebene, z.B. Regionalmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Bundesligen, Aufstiegsspiele in die Bundesligen, länderübergreifende Spielsysteme teilnehmen möchte, entscheidet der Spielausschuss über die Zulassung der Spielgemeinschaft unter Beteiligung der Landesverbände, denen die Vereine, die die Spielgemeinschaft bilden wollen, angehören. Er hört dazu bei Bedarf die beteiligten Vereine und Spieler an. Einspruchsinstanz ist das Sportgericht. Die Fristen für die Anträge sind für die Feldsaison der 1.3. und für die Hallensaison der 1.9. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieses Beschlusses ist die Frist für die kommende Feldsaison 2024 einmalig auf den 1.4.24 verlängert.

Sollte die Sollstärke von 10 Mannschaften bei Deutschen Meisterschaften der Jugend und Senioren, Regel 4.4.5.2.3 c), nicht erreicht werden, wird zukünftig nach der bereits vorhandenen Regel für Regionalmeisterschaften 4.4.5.5.3 verfahren. Bisher gab es hierzu keine einheitliche Regelung und lag im Ermessensspielraum des Verantwortlichen der Meisterschaft.

Die bisherige Wertung bei Punktgleichheit, die unter 4.6.2.1 geregelt ist und zuerst die höhere Satzdifferenz aus allen Spielen der Spielrunde vorsieht, bleibt für alle Spiele der Erwachsenenklassen Frauen F19 und Männer M19 von der Kreis- bis zur Bundesliga bestehen. Im kompletten Jugend- und Seniorenbereich kommt zukünftig zuerst die internationale Regelung, die noch ergänzt wurde, des direkten Vergleichs zur Geltung, siehe 4.6.2.2 Damit soll erreicht werden, dass es bei Spielen ungleicher Mannschaften gegeneinander nicht mehr auf das Gesamtballverhältnis für eine bessere Platzierung ankommt und ein ausgeglichenes Spiel zustande kommen kann.    

Das bisher sogenannte „Faustball-Wettkampfsystem (FWS)“, das in www.faustball.com Anwendung findet, wurde im letzten Jahr in „Faustball-Spielbetriebssystem (FSS)“ umbenannt und ist nun offiziell unter diesem Begriff gültig.

In der Anlage 2 „Rahmendaten für alle Faustball-Altersklassen“ ist die Mindestanzahl bei der U12 auf 3 ergänzt worden. Aus aktuellem Anlass sei an dieser Stelle erwähnt, dass die maximale Spieleranzahl in der U12 bei 4 Spielern liegt. Die Übergangsfrist mit der Möglichkeit, 5 Spieler einzusetzen, gab es lediglich in der Feldsaison 2023. 

Hier findet ihr die zur Feldsaison 2024 gültige überarbeitete Fassung der
Spielordnung Faustball (SpOF)

die Anlage 2 Rahmendaten für alle Faustball-Altersklassen

die Anlage 3 Finanz- und Gebührenordnung

die Anlage 4 Rechts- und Verfahrensordnung

digitales Antragsformular für Spielgemeinschaften (Anlage 6)

Oder komplett unter diesem Link: Downloads Spielbetrieb | faustball.de (faustball-liga.de)

Die Anlage 5 „Schiedsrichterordnung“ ist momentan noch in Bearbeitung und wird nachgereicht. In allen Dokumenten sind wie gehabt die Neuerungen in gelb und die nicht mehr aktuellen Texte als durchgestrichen markiert. Die Änderungen von Begrifflichkeiten wie „DFBL“ in „Faustball Deutschland“, „Präsidium“ in „Vorstand“ oder „Faustball-Wettkampfsystem“ in „Faustball-Spielbetriebssystem“ sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht markiert, sondern lediglich geändert worden.

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