Das innerdeutsche Zweitstartrecht wird über die Jahresmarke im Turnportal geregelt.
Das Antragsformular SpOF-Anlage-6-2 wird nicht mehr benötigt.
Mit der Schweiz wird das Zweitstartrecht über die SpOF-Anlage 6-2a geregelt.
Stand: 19.09.2020
Stand: 19.09.2020